Einen Numerus Clausus gibt es faktisch schon, denn gewisse Abiturnoten werden vorausgesetzt, um sofort (ohne Wartesemester) mit dem Studium beginnen zu können. Der Grund dafür ist, dass es meist mehr Studienbewerber als Plätze gibt. Deshalb ist auch eine Vorhersage nicht möglich, welcher Notenschnitt erforderlich ist, weil eben nicht vorhersehbar ist, wieviele sich um das Studium in einem Semester bewerben werden. Welche Abiturnote in den letzten Semester notwendig war, erfährst Du in dieser Statistik.
Nein, eine Anwesenheitspflicht gibt es im Gegensatz zu anderen Studien- gängen nicht. Aber Vorsicht: Das heißt keinesfalls, dass Ihr Euch jetzt auf die „faule Haut“ legen könnt! Denn den Stoff, den Ihr nicht aus der Vorlesung mitnehmt, müsst Ihr Euch selbst erarbeiten … und das kann ganz schön schwierig sein! Deshalb unser Tipp: Besucht erst einmal alle Vorlesungen und schaut dann, welche Euch vielleicht nicht den gewünschten Erfolg vermitteln. Diesen Stoff könnt Ihr dann beispielsweise aus Lehrbüchern erarbeiten. Hinweise dazu, haben wir hier für euch niedergeschrieben.
Gar keine! In der Orientierungseinheit wird dieses Thema sehr ausführlich mit Euch besprochen, also wartet am besten ab. Wer trotzdem mit dem Gedanken spielt, sich schon vor dem Studium einige Bücher zuzulegen, sollte unbedingt einen Blick in unsere Literaturhinweise werfen.
Mittlerweile sind fast alle Kopierer in den Bibliotheken von Münzen auf einheitliche Copy Cards umgerüstet. Diese Karten könnt Ihr zum Preis von 5,- EUR an den zahlreichen Automaten (z.B. im Rechtshaus neben dem Eingang in den Hörsaal, gegenüber dem Bibliothekeneingang) erwerben. Im Preis inbegriffen sind schon 20 Kopien.
Nein, feste (persönliche) Schließfächer gibt es nicht. Im Rechtshaus stehen aber Schließfächer für die Tagesnutzung zur Verfügung.
Unsere Zentralbibliothek Recht verfügt über die großzügigsten Öffnungszeiten auf dem ganzen Campus, wenn nicht sogar in ganz (Nord-)Deutschland! Mo. – Fr. 7.00 – 23.00 Uhr, Sa. – So. 09.00 – 23.00 Uhr Öffnungszeiten der ZBR Bitte achtet darauf, dass Ihr für den Zutritt zum Rechtshaus einen gültigen Bibliotheksausweis der Staats- und Universitätsbibliothek (Stabi) benötigt. Den Bibliotheksausweis erhaltet ihr auch am Haupttresen in der ZBR.
Die Anmeldung zu den AGs erfolgt immer zu Semesterbeginn über STiNE.
Ganz kurz: Ungenügend! Es gibt eine Skala von 0 – 18 Punkte, wobei alles zwischen 0 und 3 Punkten durchgefallen bedeutet (daher: 4 gewinnt!). Leider ist die obere Skala, also ab 10 Punkten aufwärts nur sehr schwer bzw. so gut wie nie zu erreichen. Noch schlimmer ist jedoch, dass die Benotung sehr stark vom jeweiligen Korrekturassistenten abhängig ist, der über die Qualität der Arbeit befinden soll – teilweise hat man leider den Eindruck, dass er dies mit zwei Würfeln macht. :)
Scheine sind Leistungsnachweise über erfolgreich abgelegte Klausuren oder Hausarbeiten. Übungen für Anfänger (im Grundstudium) werden auch als „kleine Scheine“ bezeichnet, Übungen für Fortgeschrittene (Hauptstudium) als „große Scheine“.
Ja! Ihr müsst euch in STiNE für die Klausren und Hausarbeiten anmelden. Bitte beachtet dabei unbedingt die Anmeldefristen. Eine Arbeit, zu der man nicht angemeldet ist, wird nicht bewertet.
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